Wohnraumförderung für Auszubildende in der Pflege und in Erziehungsberufen

Der Landkreis Ebersberg gewährt Auszubildenden in der Pflege und in Erziehungsberufen einen freiwilligen Mietzuschuss i.H.v. monatlich 100,- €.


Zielgruppe sind Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung, der Heil- und Erziehungspflege und Auszubildende in den entsprechenden Helferberufen sowie in Erziehungsberufen im Landkreis Ebersberg. Damit soll die Ausbildung für all jene attraktiv gemacht werden, die sich aufgrund der hohen Wohnungspreise davor scheuen. Die Richtlinie trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Förderfähig sind Auszubildende in den Bereichen Pflege und Erziehungsberufe, die einen Ausbildungsplatz im Landkreis Ebersberg und eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet haben. Dieser Mietzuschuss ist gem. §3 Nr. 11 EStG steuerfrei.

Auszubildende mit einer Dienstwohnung oder einem bereits geförderten Mietverhältnis sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine Antragstellung ist laufend möglich. Anträge werden nach Posteingangsdatum entschieden, bis die Fördersumme von jährlich 74 000 Euro ausgeschöpft ist.

Antrag auf Wohnraumförderung