Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen

Die vom Landkreis Ebersberg gewährte Förderung bezieht sich ausschließlich auf den Mehraufwand, der den stationären Pflegeeinrichtungen durch eine höhere Anzahl an Neuaufnahmen im Bereich der Kurzzeitpflege im Vergleich zur vollstationären Pflege entsteht.

Vorraussetzung für eine Förderung ist der positive Bewilligungsbescheid des LfP im Rahmen der WoLeRaf Förderung. Der Antrag auf Förderung nach WoLeRaf ist von den stationären Pflegeeinrichtungen selbstständig zu erstellen und eine Kopie beim Landratsamt Ebersberg - Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus vorzulegen.

Umfang der Förderung
Sofern der Antrag auf Förderung nach WoLeRaf vom LfP positiv beschieden wurde, gewährt der Landkreis Ebersberg eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 5.000,- € pro bewilligtem Platz.

Die Richtlinie und den entsprechenden Antrag finden Sie nachfolgend.

Antrag Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen